Günther LoewitSchriftsteller
Blog

SVA Vertrag und niedergelassene Ärzte

01. Juni 2010

Mit dem Argument der SVA, die Ärztehonorare lediglich an das Niveau anderer Kassen angleichen zu wollen, wird von Seiten der Kassen permanenter Missbrauch betrieben. Denn nicht jede Leistung wird von allen Kassen gleich honoriert. So ist z.B. eine "Infiltration" der NÖ-GKK wesentlich mehr wert als der SVA. Ehrlicherweise müssten daher nicht nur einige SVA Positionen nach unten, sondern auch andere Leistungen nach oben korrigiert werden. So leidet die niedergelassene Ärzteschaft seit Jahren am ständigen "Anpassen der Honorare nach unten". Quer durch den österreichischen Kassendschungel.

Seit vielen Jahren sind die SVA Ärztehonorare ( Honor=Ehre) nicht mehr angepasst worden. Im gleichen Zeitraum haben neue bürokratische Hürden und gesetzliche Forderungen das ärztliche Leben verkompliziert und verteuert. Aber Ärzte sind auch Freiberufler und Dienstgeber. Daher werden in nächster Zeit Ärzte ihre Leistung direkt mit dem Patienten verrechnen. Die SVA wird wie bisher 80% des Honorars an ihre Versicherten zurückerstatten.
 

Für alle Ärzte:
Eine Erhöhung der Honorare im vertragslosen Zustand ist weder notwendig noch ethisch transportierbar. Da aber ohne Vertrag auch keine Limitierungen gelten, können endlich Koordinierungszuschläge (1J) und therapeutische Gespräche (TA) regelmäßig, ohne für den Patienten höhere Kosten zu verursachen, zur Verrechnung gebracht werden.
In diesem Sinne könnten Patienten Verständnis für ihre Ärzte und Ärzte mehr Selbstwertgefühl und Würde bei der Behandlung ihrer Patienten aufbringen.