Günther LoewitSchriftsteller
Blog

Artikel im "der Standard" vom 5/6 Juni 2010

05. Juni 2010

Eine ärztliche Betrachtung über den vertragslosen Zustand

Wenn nun, nach monatelangen ergebnislosen Verhandlungen zwischen Ärztekammer und SVA, der schwarze Peter für das Nichtzustandekommen eines neuen Vertrags den Ärzten untergejubelt werden soll, so ist das von Seiten der Politik aus gesehen zwar nachvollziehbar – aber ungerechtfertigt. Wer Ärzten hier Geldgier unterstellt, wie es gerne und oft passiert, übersieht, dass Ärzte nicht nur Dienstleister sind, die Verantwortung gegenüber ihren Patienten tragen, sondern auch Freiberufler und Dienstgeber mit Verantwortung für ihr Unternehmen und ihre Angestellten. Angesichts der Tatsache, dass die SVA Arzthonorare jahrelang nicht angepasst wurden, bedeuten die im gleichen Zeitraum gestiegenen Material-, Personal- und EDV-Kosten einen realen Einkommensverlust für Ärzte.
Das von der SVA gerne angeführte Argument, sie würde im Vergleich zu anderen Kassen überdurchschnittliche Arzthonorare bezahlen, ist nur zum Teil richtig. So stehen einzelne überdurchschnittlich bezahlte Leistungen solchen gegenüber, die von anderen Kassen wesentlich besser honoriert werden als von der SVA, wie generell die Honorierung je nach Kassa – ohne nachvollziehbare Gründe – unterschiedlich ist. So ist z.B. die „Heilanästhesie“ der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wesentlich mehr wert als der SVA, und ein EKG wird in Niederösterreich besser honoriert als in Oberösterreich – zwei Beispiele von vielen. Dass in Österreich mit 27 Krankenkassen – mit jeweils eigenem Personal, eigener Infrastruktur, eigenen „Spielregeln“ und Honorarsätzen – ein völlig überflüssiger und kostspieliger bürokratischer und personeller Aufwand betrieben wird, wird seitens der Kassen in diesen Diskussionen nie erwähnt. Die Einsparungs- und Entbürokratisierungsmöglichkeiten, die ein Zusammenlegen der Krankenkassen bedeuten würde, übersteigen bei Weitem jene, die durch das Reduzieren von Arzthonoraren erzielt werden können.
Vergessen wird auch, dass der überwiegende Teil der niedergelassenen Ärzteschaft Verträge mit allen Krankenkassen für alle Patienten haben muss. Das bedeutet, dass das durchschnittliche Arzthonorar eine Mischung aus allen Honorarkatalogen darstellt. Der besseren, wie auch der schlechteren. Wenn, wie die Krankenkassen argumentieren, die überdurchschnittlichen Honorare einer Kasse an die entsprechend niedriger dotierten einer anderen Kasse angeglichen werden sollen, dann müssten auch umgekehrt die unterdurchschnittlichen Honorare erhöht werden, um das Durchschnittshonorar für die Ärzte beizubehalten. Seit Jahren wird jedoch in Österreich das ärztliche Honorar nur nach unten nivelliert.
Der vertragslose Zustand zwischen SVA und Ärzteschaft ist für die Patienten ein Ärgernis – ein solches ist er jedoch auch, das sollte nicht vergessen werden, für die Ärzteschaft, denn in den Arztpraxen entsteht so ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand: Es müssen ab nun für jeden einzelnen SVA-Patienten Honorarnoten ausgestellt und saldiert werden – eine zusätzliche Arbeit, die sich neben zahlreiche andere bürokratische Hürden stellt, die den Ärzten in den letzten Jahren von einer blinden Politik zugemutet worden sind. (Und sollten Ärzte nicht eigentlich ihre Ressourcen zur Behandlung der Patienten verwenden statt zur Administration?)
Schon bisher hatten die SVA-Patienten einen 20%igen Selbstbehalt, der auch weiterhin beibehalten wird, da die SVA in Aussicht gestellt hat, 80% jeder Honorarnote zu refundieren. Für die Patienten ändert sich also, finanziell gesehen, wenig – vorausgesetzt, die Ärzte bringen weiterhin die bis jetzt verrechneten Honorare zur Anwendung. Und dazu sei ihnen auch dringend geraten. Die SVA wird ihrerseits aber gut daran tun, allen ihren Patienten sowohl jede therapeutische Aussprache mit dem Arzt als auch jeden verrechneten Koordinationszuschlag zu refundieren – Posten, die nach dem bisherigen Vertrag nur in 10% der Fälle von der SVA getragen wurden. So konnten Ärzte zwar bislang mit jedem Patienten eine „therapeutische Aussprache“ führen, bekamen aber nur 10% davon honoriert – ein Hohn angesichts der Bedeutung, die das ärztliche Gespräch für die Behandlung von Patienten besitzt.
So könnte die Zeit des vertraglosen Zustandes mit der SVA Wert und Würde der Ärzte wieder ein wenig heben, ohne dass dabei die Patienten die Rechnung zu bezahlen hätten. Und die verantwortlichen Politiker hätten obendrein Zeit, über einen geeigneten Umgang mit der niedergelassenen Ärzteschaft des Landes nachzudenken, die immer noch, wie seit vielen Jahrzehnten, eine effiziente, kostengünstige und flächendeckende Medizin in allen Regionen des Landes, auch im ländlichen Bereich, erbringt.