Günther LoewitSchriftsteller
Blog

Ethik und Recht in der Medizin

02. Juni 2013

 

Die Bedürfnisse des Patienten stehen immer öfter im krassen Gegensatz zu den rechtlichen Möglichkeiten und Pflichten der Ärzte. Gesetzliche Reglementierungen einer einst freien Heilkunst stellen die Interessen des Hilfesuchenden zunehmend in den Hintergrund. "Schütze deinen Nächsten wie dich selbst" verdrängt das alte Gebot der Nächstenliebe, auch im medizinischen Betrieb mehr und mehr.

Wer seinen Patienten rechtlich korrekt über jeden Diagnose- und Therapieschritt aufklärt, hat ein solches Maß an Verunsicherung verbreitet, dass von einem "Urvertrauen" einer tragfähigen Arzt-Patient-Beziehung nicht mehr die Rede sein kann. Jeder vom Patienten gelesene (und meißt nicht verstandene) Beipacktext konterkariert die Intention des verschreibenden Mediziners.

Die Verunsicherung der Ärzte spiegelt sich in der Höhe der verpflichtenden Haftpflichtversicherungen wider. Angst verbreitende Medizin begegnet verängstigten Patienten. Ethikkommissionen, Patientenanwälte, Schiedsgerichte und ein aufgeblähter bürokratisch - politischer Apparat runden das Bild ab. Der zunehmenden Resignation in der Ärzteschaft sollte durch eine neu verstandene "Ärztlichkeit" des Medizinerberufes entgegengewirkt werden.